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AGB

§ 1 . Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 . Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt.
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(4) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

 

§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Jeder Mieter hat daran mitzuwirken, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. In den Zeiten zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr ist besondere Rücksicht geboten. Während der Ruhezeiten sind Radios, Fernseher, CD-Player etc. mit Zimmerlautstärke zu nutzen.
(2) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(3) Der Drogenkonsum, lautstarkes Feiern, offenes Feuer, usw. sind im Hause Somar Ferienwohnungen strengstens untersagt. Bei widerrechtlicher Handlung wird dieses zur Anzeige gebracht, weil gegen die Hausordnung verstoßen wurde.
Das Rauchen im Treppenhaus, in den Fluren sowie im Keller ist untersagt.

 Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(4) Das Abstellen / die Lagerung von Gegenständen jeglicher Art (z.B. Fahrräder, Koffer, Unrat, usw.) ist im Treppenhaus bzw. im gesamten Haus strengstens untersagt.

Jeglicher Diebstahl im Hause Somar Ferienwohnungen wird zur Anzeige gebracht .
(5) Der Vemieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung.

§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)

(1) Vollständige Rückerstattung für Stornierungen bis 30 Tage vor dem Check-in. Gäste, die weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum gebucht haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 14 Tage vor dem Check-in-Datum erfolgen. Danach wird bis 7 Tage vor dem Check-in eine Rückerstattung in Höhe von 50 % ausgegeben. Anschließend wird keine Rückerstattung mehr ausgegeben.

§ 6 . Haftung

(1) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

(2) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Check-In ist ab 14:00 Uhr möglich. Ein früherer Check-In kann nur in Absprache mit dem Vermieter erfolgen.
(2) Check-Out am Abreisetag bis spätestens um 10.00 Uhr. Bei verspäteter und ohne Zustimmung des Vermieters erfolgter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung von pauschal 50,00 €. 
Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(3) Alle Schlüssel zur Ferienwohnung sind vor der Abreise zurückzugeben. Geschieht dieses aus irgendeinem Grund nicht, werden die entstandene Kosten für das z.B. Auswechseln der Schlösser o.ä. dem Wohnungsmieter in Rechnung gestellt..

§ 8 . Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben.

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